Geheimhaltungspflichten und Datenschutzanweisungen
Bereich: Allgemeines
Prozess: Datenschutz
Teilprozess: Geheimhaltungspflichten und Datenschutzanweisungen
Die Beschäftigten, die mit personenbezogenden Daten arbeiten bzw. verarbeiten, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dies gilt schon, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, auf diese Daten zugreifen zu können. Hierzu sind die entsprechenden Vertraulichkeitserklärungen von den Mitarbeitern zu lesen und zu unterzeichnen.
Die meisten Daten werden vorwiegend elektronisch verarbeitet. Die verarbeiteten Daten reichen von Kundendaten, personenbezogenen Daten, über Finanzdaten bis hin zu besonders schützenswerte Daten. Diese Daten dürfen keinesfalls in Hände Dritter fallen - sei es aus Gründen des Datenschutzes oder weil es sich um vertrauliche Unternehmensdaten handelt - und müssen bestmöglich geschützt werden. Dies gilt sowohl für den Versuch, diese Daten auszuspionieren, als auch für die Gefahr des Datenverlustes durch technische Gebrechen.
Derzeit existieren diverse Erklärungen und Richtlinien, die nunmehr überarbeitet werden. Stand: 02.10.20/SA