Rufbereitschaft

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Rufbereitschaft

- Unterstützung des Wachschutzes bei Entscheidungen in Abwesenheit von erreichbaren Führungskräften, Entscheidungen spielen sich nur im operativen, auf die unmittelbare Situation bezogenen Bereich ab, berühren keine strukturellen Zuständigkeiten und Befugnisse von TL und GF

- Gewährleistung uneingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit

- Bei nicht-Erreichung der Rufbereitschaft in akuten Gefahrensituationen greift eine Vertretungsregelung, d.h. bei akuten Notfällen wird die GL oder stellvertr. GL kontaktiert

- Bei nicht-Erreichung der Rufbereitschaft in generellen Situationen greift die Vertretungsregelung erst innerhalb einer halben Stunde, wenn die Rufbereitschaft nach mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht verfügbar ist

- Gewährleistung persönlicher Präsenz in äußersten Notfällen, Anreise in zumutbarer, realistischer und praktikabler Zeit > falls eine persönliche Präsenz nicht möglich ist (Erreichbarkeit, persönliche Sachkompetenz, Entfernung Aufenthaltsort - Dienstort), entscheidet Rufbereitschaft, welcher TL heranzuziehen ist

- Im Brandfall ist die persönliche Präsenz der Rufbereitschaft, eines beorderten Teamleitenden oder eines Vertreters der GF unbedingt erforderlich, um die Einsatzstelle von der Feuerwehr nach Erledigung deren Tätigkeiten zu übernehmen

- Ansprechbarkeit für Rettungskräfte, Polizei oder im Objekt anwesende Betreuungspersonen/Ansprechpartner für Gäste(Gruppen) bei eigener Anwesenheit im Objekt 

 

Die Planung der Rufbereitschaft erfolgt im rollenden Wechsel (A. Haase, Küchenleiter, J. Jesse, S. Quäck, G. Schmidt, C. Krause, S. Adenau) wöchentlich, beginnend ab 01.01. des Jahres. Übergabe der Rufbereitschaft inkl. Rufbereitschaftsschlüsselübergabe erfolgt immer am jeweiligen Mittwoch in der Mittwochsrunde. Sollte jemand keinen Bereitschaftsdienst machen können wird dies in der Mittwochsrunde besprochen. Der Plan ist abgespeichert unter: ....